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Verwaltungsgericht Köln, 26 L 1369/13

Datum:
01.10.2013
Gericht:
Verwaltungsgericht Köln
Spruchkörper:
26. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
26 L 1369/13
ECLI:
ECLI:DE:VGK:2013:1001.26L1369.13.00
 
Nachinstanz:
Oberverwaltungsgericht NRW, 12 B 1190/13
 
Tenor:

Die Antragsgegnerin wird im Wege der einstweilige Anordnung verpflichtet, dem Antragsteller vorläufig bis zur rechtkräftigen Entscheidung in der Hauptsache Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII in Form der Hilfe zu einer angemessenen Schulbildung durch Übernahme der Kosten für den Besuch der Privatschule E.    im Schuljahr 2013/2014 zu gewähren.

Die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden, trägt die Antragsgegnerin.

 
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