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Verwaltungsgericht Köln, 26 K 5983/12

Datum:
01.08.2013
Gericht:
Verwaltungsgericht Köln
Spruchkörper:
26. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
26 K 5983/12
ECLI:
ECLI:DE:VGK:2013:0801.26K5983.12.00
 
Tenor:

Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides des Bundesverwaltungsamts vom 19. Juli 2012 in der Gestalt seines Widerspruchsbescheides vom 18. September 2012 verpflichtet, der Klägerin einen studiendauerabhängigen Teilerlass in Höhe von 2.560,00 € zu gewähren.

Die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden, trägt die Beklagte.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.

Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Berufung wird zugelassen.

 
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