Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Verwaltungsgericht Köln, 26 K 2898/12

Datum:
23.01.2013
Gericht:
Verwaltungsgericht Köln
Spruchkörper:
26. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
26 K 2898/12
ECLI:
ECLI:DE:VGK:2013:0123.26K2898.12.00
 
Schlagworte:
liestungsabhängiger Teilerlass Vergleichsgruppenbildung
Normen:
BAföG § 18 b Abs. 2; TeilerlaßV § 5 Abs. 1
Leitsätze:

Die Bildung verschiedener Vergleichsgruppen für Absolventen eines Kalenderjahres, die im Fach Rechtswissenschaft in Berlin Prüfungen nach alter bzw. reformierter Juristenausbildungsordnung abgelegt haben, verstößt nicht gegen § 5 Abs. 1 TeilerlassV.

Die mögliche Verzerrung von Ecknoten bei der Ermittlung der Teilerlassberechtigten nach § 18 Abs. 2 BAföG aufgrund der Reform der Justeinausbildung in Berlin in der Übergangszeit führt nicht zur Rechtswidrigkeit der Vergleichsgruppenbildung.

 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden, trägt die Klägerin.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Hinterlegung oder Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12
13
14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank