Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Verwaltungsgericht Köln, 26 K 1775/13.A

Datum:
07.03.2013
Gericht:
Verwaltungsgericht Köln
Spruchkörper:
26. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
26 K 1775/13.A
ECLI:
ECLI:DE:VGK:2013:0307.26K1775.13A.00
 
Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

Der Bescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom 3. März 2010 wird insoweit aufgehoben, als dem Kläger die Abschiebung nach Georgien angedroht wird. Die Beklagte wird verpflichtet, für den Kläger ein Abschiebungsverbot nach § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG hinsichtlich des Landes Georgien festzustellen.

Die Klage im übrigen wird abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden, tragen der Kläger zu 2/3 und die Beklagte zu 1/3.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.

Dem jeweiligen Vollstreckungsschuldner wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des beizutreibenden Betrages abzuwenden, wenn nicht der jeweilige Vollstreckungsgläubiger zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
1234567891011121314151617181920212223242526272829303132333435363738394041424344454647484950515253545556575859606162
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank