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Verwaltungsgericht Köln, 26 K 1208/13

Datum:
28.11.2013
Gericht:
Verwaltungsgericht Köln
Spruchkörper:
26. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
26 K 1208/13
ECLI:
ECLI:DE:VGK:2013:1128.26K1208.13.00
 
Nachinstanz:
Oberverwaltungsgericht NRW, 12 A 31/14
Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.

Dem Kläger wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des beizutreibenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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