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Verwaltungsgericht Köln, 23 L 695/13

Datum:
18.06.2013
Gericht:
Verwaltungsgericht Köln
Spruchkörper:
23. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
23 L 695/13
ECLI:
ECLI:DE:VGK:2013:0618.23L695.13.00
 
Nachinstanz:
Oberverwaltungsgericht NRW, 16 B 759/13, 16 E680/13
 
Tenor:

1.

Der Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Klage 23 K 3100/13 gegen die Ordnungsverfügung des Antragsgegners vom 23.04.2013 wird abgelehnt. 

Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens. 

2.

Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Verfahren 23 L 695/13 wird abgelehnt.

3.

Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 2.500,00 Euro festgesetzt.

 
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