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Verwaltungsgericht Köln, 20 K 6703/11

Datum:
07.03.2013
Gericht:
Verwaltungsgericht Köln
Spruchkörper:
20. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
20 K 6703/11
ECLI:
ECLI:DE:VGK:2013:0307.20K6703.11.00
 
Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

Die Beklagte wird unter Aufhebung ihres Ablehnungsbescheides vom 29.08.2011 verurteilt, der Klägerin Abschleppkosten in Höhe von 101,25 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit Rechtshängigkeit zu erstatten.Die Kosten des Verfahrens trägt die Beklagte.Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung der Klägerin durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des insgesamt vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
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