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Verwaltungsgericht Köln, 20 K 5687/12

Datum:
05.12.2013
Gericht:
Verwaltungsgericht Köln
Spruchkörper:
20. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
20 K 5687/12
ECLI:
ECLI:DE:VGK:2013:1205.20K5687.12.00
 
Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

Der Bescheid des Beklagten vom 13.09.2012 wird aufgehoben.Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Dem Beklagten wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des insgesamt vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet. 

 
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