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Verwaltungsgericht Köln, 1 L 1069/12

Datum:
21.01.2013
Gericht:
Verwaltungsgericht Köln
Spruchkörper:
1. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
1 L 1069/12
ECLI:
ECLI:DE:VGK:2013:0121.1L1069.12.00
 
Nachinstanz:
Oberverwaltungsgericht NRW, 4 B 193/13
Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

1. Die aufschiebende Wirkung der Klage 1 K 4480/12 gegen die dem Beigeladenen erteilte Verfügung vom 03.08.2012 wird wiederhergestellt.

Die Kosten des Verfahrens tragen die Antragsgegnerin und der Beigeladene je zur Hälfte.

2.

Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 3.750,00 Euro festgesetzt.

 
1 234567891011121314151617181920
 

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