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Verwaltungsgericht Köln, 19 L 1846/13

Datum:
20.12.2013
Gericht:
Verwaltungsgericht Köln
Spruchkörper:
19. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
19 L 1846/13
ECLI:
ECLI:DE:VGK:2013:1220.19L1846.13.00
 
Nachinstanz:
Oberverwaltungsgericht NRW, 12 B 17/14
 
Tenor:

1. Der Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung gem. § 123 Abs. 1 VwGO aufgegeben, der Antragstellerin vorläufig einen ganztägigen Betreuungsplatz in einer wohnortnahen städtischen Kindertageseinrichtung zur Verfügung zu stellen.

Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.

Die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens werden gegen- einander aufgehoben.

2. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 2.500,00 Euro festgesetzt.

 
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