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Verwaltungsgericht Köln, 19 L 1682/12

Datum:
13.02.2013
Gericht:
Verwaltungsgericht Köln
Spruchkörper:
19. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
19 L 1682/12
ECLI:
ECLI:DE:VGK:2013:0213.19L1682.12.00
 
Leitsätze:

Erfolgreicher Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung auf Hinausschieben der Altersgrenze wegen defizitärer Ermessenserwägungen

 
Tenor:

1.

Dem Antragsgegner wird im Wege einstweiliger Anordnung aufgegeben, den Eintritt des Antragstellers in den Ruhestand bis zu einem Monat nach Zustellung einer neuen, die Rechtsauffassung des Gerichts beachtenden Entscheidung über seinen Antrag vom 29.06.2012 hinauszuschieben, längstens jedoch bis zur Bestandskraft des Bescheides vom 24.07.2012 und bis zum 31.03.2014.

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens.

2.

Der Wert des Streitgegenstandes wird auf die Wertstufe bis 30.000,00 Euro festgesetzt.

 
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