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Verwaltungsgericht Köln, 19 L 1420/13

Datum:
20.11.2013
Gericht:
Verwaltungsgericht Köln
Spruchkörper:
19. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
19 L 1420/13
ECLI:
ECLI:DE:VGK:2013:1120.19L1420.13.00
 
Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

1. Die aufschiebende Wirkung der Klage - 19 K 5751/13 - gegen die Verfügung der Antragsgegnerin vom 29. 08. 2013 wird wiederhergestellt.

    Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens.

2. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 2.500,- Euro festgesetzt.

1.

Die aufschiebende Wirkung der Klage - 19 K 5751/13 - gegen die Verfügung der Antragsgegnerin vom 29. 08. 2013 wird wiederhergestellt.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens.

2.

Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 2.500,- Euro festgesetzt.

 
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