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Verwaltungsgericht Köln, 19 L 1174/13

Datum:
01.10.2013
Gericht:
Verwaltungsgericht Köln
Spruchkörper:
19. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
19 L 1174/13
ECLI:
ECLI:DE:VGK:2013:1001.19L1174.13.00
 
Nachinstanz:
Oberverwaltungsgericht NRW, 6 B 1250/13
Leitsätze:

Erfolgreicher Antrag auf Erlass einer eAO eines POK (August 2013)

- wie 19 L 647/13 -

 
Tenor:

1.

Dem Antragsgegner wird im Wege einstweiliger Anordnung untersagt, eine der dem Polizeipräsidium L.    für Mai 2013 zugewiesenen Beförderungsplanstellen der Besoldungsgruppe A 11 BBesO mit dem Beigeladenen zu besetzen, bis über die Bewerbung des Antragstellers unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut entschieden worden ist.

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens; außergerichtliche Kosten des Beigeladenen sind nicht erstattungsfähig.

2.

Der Wert des Streitgegenstandes wird auf die Wertstufe bis 13.000,00 € festgesetzt.

 
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