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Verwaltungsgericht Köln, 19 L 1078/12

Datum:
30.01.2013
Gericht:
Verwaltungsgericht Köln
Spruchkörper:
19. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
19 L 1078/12
ECLI:
ECLI:DE:VGK:2013:0130.19L1078.12.00
 
Nachinstanz:
Oberverwaltungsgericht NRW, 6 B 201/13
 
Tenor:

1. Dem Antragsgegner wird im Wege einstweiliger Anordnung aufgegeben, den Eintritt der Antragstellerin in den Ruhestand bis zu einem Monat nach Zustellung einer neuen, die Rechtsauffassung des Gerichts beachtenden Entscheidung über ihren Antrag vom 27.01.2012 hinauszuschieben, längstens jedoch bis zur Bestandskraft des Bescheides vom 25.07.2012 und bis zum 31.08.2014.

    Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens.

2. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf die Wertstufe bis 25.000,00 Euro festgesetzt

1.

Dem Antragsgegner wird im Wege einstweiliger Anordnung aufgegeben, den Eintritt der Antragstellerin in den Ruhestand bis zu einem Monat nach Zustellung einer neuen, die Rechtsauffassung des Gerichts beachtenden Entscheidung über ihren Antrag vom 27.01.2012 hinauszuschieben, längstens jedoch bis zur Bestandskraft des Bescheides vom 25.07.2012 und bis zum 31.08.2014.

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens.

2.

Der Wert des Streitgegenstandes wird auf die Wertstufe bis 25.000,00 Euro festgesetzt

 
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