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Verwaltungsgericht Köln, 19 K 5650/12

Datum:
14.10.2013
Gericht:
Verwaltungsgericht Köln
Spruchkörper:
19. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
19 K 5650/12
ECLI:
ECLI:DE:VGK:2013:1014.19K5650.12.00
 
Schlagworte:
Medizinprodukt, Nahrungsergänzungsmittel
Normen:
BVO § 4 Abs. 1 Nr. 7
Leitsätze:

Keine Beihilfefähigkeit der Produkte "Seapower", "Sevinorm" und "Lipo E", die im Rahmen der sog. "Fratzer-Therapie" zur Behandlung von MS eingenommen werden.

Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht das beklagte Land vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
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