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Verwaltungsgericht Köln, 19 K 4356/12

Datum:
13.12.2013
Gericht:
Verwaltungsgericht Köln
Spruchkörper:
19. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
19 K 4356/12
ECLI:
ECLI:DE:VGK:2013:1213.19K4356.12.00
 
Nachinstanz:
Oberverwaltungsgericht NRW, 1 A 220/14
Schlagworte:
Cialis, Viagra, Beihilfeausschluss
Normen:
AMR § 4 Abs. 1 Ziff. 7 BVO, Anlage II
Leitsätze:

Keine Beihilfe für Aufwendungen des Präparats Cialis bei Behandlung einer erektilen Dysfunktion. Das Vorliegen einer Depression ändert daran nichts. Beihilfeausschluss verstößt nicht gegen höherrangiges Recht.

Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht das beklagte Land vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
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