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Verwaltungsgericht Köln, 19 K 4293/12

Datum:
22.11.2013
Gericht:
Verwaltungsgericht Köln
Spruchkörper:
19. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
19 K 4293/12
ECLI:
ECLI:DE:VGK:2013:1122.19K4293.12.00
 
Nachinstanz:
Oberverwaltungsgericht NRW, 6 A 77/14
Schlagworte:
Übernahme, Kommissaranwärter, Ermessen, Zusicherung, Beweisaufnahme
Leitsätze:

Keine Einstellung in Beamtenverhältnis auf Probe im Polizeivollzugsdienst wegen charakterlicher Nichteignung; unkollegiales Verhalten; sachwidrige Erstattung einer Strafanzeige gegen einen Kollegen

Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht das beklagte Land vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
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