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Verwaltungsgericht Köln, 19 K 4037/12

Datum:
01.03.2013
Gericht:
Verwaltungsgericht Köln
Spruchkörper:
19. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
19 K 4037/12
ECLI:
ECLI:DE:VGK:2013:0301.19K4037.12.00
 
Schlagworte:
Preisvereinbarung, 30% Kürzung, mündliche Zusage
Normen:
§ 6 Abs. 3 Satz 1 und 2 BVO; § 38 VwVfG
Leitsätze:

Erfolglose Klage auf weitere Beihilfe zu Kosten einer Rehamaßnahme

Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin.

Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 v. H. des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht das beklagte Land vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 v. H. des zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
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