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Verwaltungsgericht Köln, 19 K 3889/13

Datum:
30.08.2013
Gericht:
Verwaltungsgericht Köln
Spruchkörper:
19. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
19 K 3889/13
ECLI:
ECLI:DE:VGK:2013:0830.19K3889.13.00
 
Nachinstanz:
Oberverwaltungsgericht NRW, 1 A 2270/13
Leitsätze:

Einzelfall einer erfolglosen Klage auf Gewährung von Beihilfe für die Kosten der Inspektion / Reparatur eines Pkw, auf den der Kläger wegen seiner Behinderung angewiesen ist

keine Benachteiligung wegen der Behinderung

Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
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