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Verwaltungsgericht Köln, 19 K 3591/12

Datum:
01.03.2013
Gericht:
Verwaltungsgericht Köln
Spruchkörper:
19. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
19 K 3591/12
ECLI:
ECLI:DE:VGK:2013:0301.19K3591.12.00
 
Schlagworte:
Beihilfe zu Reha-Kosten; 30% Kürzung; Preisvereinbarung; Keine Ungleichbehandlung Pensionär - aktiver Beamter und zu gesetzlich Versicherten
Normen:
BVO § 6 Abs. 3 Satz 1 und 2
Leitsätze:

Erfolglose Klage auf Gewährung weiterer Beihilfe

Rechtmäßigkeit der Norm § 6 Abs. 3 BVO

Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger.

Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 v. H. des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht das beklagte Land vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 v. H. des zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
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