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Verwaltungsgericht Köln, 19 K 3305/12

Datum:
09.10.2013
Gericht:
Verwaltungsgericht Köln
Spruchkörper:
19. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
19 K 3305/12
ECLI:
ECLI:DE:VGK:2013:1009.19K3305.12.00
 
Tenor:

Die Beklagte wird verpflichtet, die mit Bescheid vom 30.03.2009 festgesetzten Elternbeiträge für die Zeit vom 01.01.2007 bis zum 31.12.2007 zu ändern und für den genannten Zeitraum monatliche Beiträge in Höhe von 240,00 € festzusetzen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens tragen die Beklagte zu 2/3 und die Kläger als Gesamtschuldner zu 1/3.

Das Urteil ist hinsichtlich Kostenentscheidung vorläufig vollstreckbar. Der jeweilige Vollstreckungschuldner kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der jeweilige Vollstreckungsgläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
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