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Verwaltungsgericht Köln, 19 K 3131/12

Datum:
11.01.2013
Gericht:
Verwaltungsgericht Köln
Spruchkörper:
19. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
19 K 3131/12
ECLI:
ECLI:DE:VGK:2013:0111.19K3131.12.00
 
Nachinstanz:
Oberverwaltungsgericht NRW, 6 A 402/13
Leitsätze:

- zum grundsätzlichen Ausgleichsanspruch (nationalstaatlich / europarechtlich) für unionsrechtswidrig geleistete Mehrarbeit (im Anschluss an BVerwG vom 26.7.2012)

- zur Verjährung

- kein Hinausschieben des Verjährungsbeginns wegen unklarer Rechtslage

- keine Unterbrechung / keine Hemmung der Verjährung

Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
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