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Verwaltungsgericht Köln, 19 K 2563/13

Datum:
04.11.2013
Gericht:
Verwaltungsgericht Köln
Spruchkörper:
19. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
19 K 2563/13
ECLI:
ECLI:DE:VGK:2013:1104.19K2563.13.00
 
Nachinstanz:
Oberverwaltungsgericht NRW, 6 A 2727/13
Leitsätze:

Erfolgreiche Klage eines Steueramtsrats gegen die ihm erteilte dienstliche Beurteilung

- zum Beurteilungsverfahren

- zur Vergabe einer "Führungsförderungseignung" ohne eigene Kenntnisse des Beurteilers

Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

Das beklagte Land wird verurteilt, die für den Zeitraum 01.01.2010 bis 31.12.2012 erstellte dienstliche Beurteilung der Oberfinanzdirektion Rheinland vom 07.03.2013 aufzuheben und den Kläger für den vorgenannten Zeitraum erneut unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts dienstlich zu beurteilen.

Das beklagte Land trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Das beklagte Land kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
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