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Verwaltungsgericht Köln, 19 K 2119/12

Datum:
28.01.2013
Gericht:
Verwaltungsgericht Köln
Spruchkörper:
19. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
19 K 2119/12
ECLI:
ECLI:DE:VGK:2013:0128.19K2119.12.00
 
Nachinstanz:
Oberverwaltungsgericht NRW, 6 A 710/13
Leitsätze:

Erfolgreiche Klage gegen eine zum Stichtag 30.6.2011 erstellte dienstliche Beurteilung wegen eines Verstoßes gegen Verfahrensvorschriften

- zur Zuständigkeit des Behördenleiters als Endbeurteiler

- kein Vertretungsfall für den "allgemeinen Vertreter" wegen nachvollziehbarer Verhinderung oder Abwesenheit

- keine allgemeine Delegationsmöglichkeit

 
Tenor:

Das beklagte Land wird verurteilt, die dienstliche Beurteilung des Polizeipräsidiums L.    vom 14.10.2011 aufzuheben und den Kläger für den Zeitraum 02.08.2008 bis 30.06.2011 erneut unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts dienstlich zu beurteilen.

Das beklagte Land trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Das beklagte Land kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 v.H. des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, sofern nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 v.H. des zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
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