Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Verwaltungsgericht Köln, 19 K 2029/12

Datum:
30.08.2013
Gericht:
Verwaltungsgericht Köln
Spruchkörper:
19. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
19 K 2029/12
ECLI:
ECLI:DE:VGK:2013:0830.19K2029.12.00
 
Nachinstanz:
Oberverwaltungsgericht NRW, 6 A 2273/13
Schlagworte:
Beförderung, Schwerbehinderung, Polizeidienstfähigkeit
Leitsätze:

Die Aufffassung, dass die volle Polizeidienstfähigkeit zwingende Voraussetzung für eine Beförderung sei, ist mit Art. 33 Abs. 2 und Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG unvereinbar. Sie füht dazu, dass Beamte, die trotz eingeschränkter oder fehlender Polizeidienstfähigkeit weiterverwendet werden, dauerhaft von jeglicher Beförderungsmöglichkeit ausgeschlossen werden könnten.

 
Tenor:

Das beklagte Land wird verurteilt, den Kläger im Wege des Schadensersatzes in jedweder beamtenrechtlicher Hinsicht so zu stellen, als sei er zum 21. 06. 2011 in die Besoldungsgruppe A 11 BBesO befördert worden.

Das beklagte Land trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

 
1 2345678910111213141516171819202122232425262728293031323334353637383940414243
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank