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Verwaltungsgericht Köln, 19 K 1142/11

Datum:
05.02.2013
Gericht:
Verwaltungsgericht Köln
Spruchkörper:
19. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
19 K 1142/11
ECLI:
ECLI:DE:VGK:2013:0205.19K1142.11.00
 
Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

Die Beklagte wird unter Änderung der Bescheide vom 16.07.2010 und 16.09.2010 sowie Aufhebung des Widerspruchsbescheides vom 27.01.2011 verpflichtet, dem Kläger auf seinen Antrag vom 22.03.2010 eine weitere Beihilfe in Höhe von 437,75 € zu bewilligen.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Beklagte.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
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