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Verwaltungsgericht Köln, 14 L 637/13

Datum:
17.05.2013
Gericht:
Verwaltungsgericht Köln
Spruchkörper:
14. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
14 L 637/13
ECLI:
ECLI:DE:VGK:2013:0517.14L637.13.00
 
Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

1.)    Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird abgelehnt.

2.)    Der Antrag, der Antragsgegnerin im Wege der einstweiligen Anordnung nach § 123 VwGO aufzugeben, eine einstweilige Einstellung des Versteigerungsverfahrens nach § 30 ZVG zu bewilligen, wird abgelehnt.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsteller.

3.)    Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 1.796,81 Euro festgesetzt.

 
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