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Verwaltungsgericht Köln, 14 L 249/13

Datum:
10.04.2013
Gericht:
Verwaltungsgericht Köln
Spruchkörper:
14. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
14 L 249/13
ECLI:
ECLI:DE:VGK:2013:0410.14L249.13.00
 
Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:
  • 1. Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt.

             Die Kosten des Verfahrens trägt der  Antragsteller.

          2. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 5.000 Euro festgesetzt.

 
1 234567891011
 

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