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Verwaltungsgericht Köln, 14 K 5014/11

Datum:
28.05.2013
Gericht:
Verwaltungsgericht Köln
Spruchkörper:
14. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
14 K 5014/11
ECLI:
ECLI:DE:VGK:2013:0528.14K5014.11.00
 
Schlagworte:
Schmutzwassergebühren 2009; Kalkulationsrügen; kalkulatorische Zinsen und Abschreibungen; Abführung von Überschüssen; Ansatz von Erhaltunsgaufwendungen
Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar.Der Kläger darf die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheits-leistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbarenBetrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der VollstreckungSicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
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