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Verwaltungsgericht Köln, 14 K 3794/11

Datum:
26.11.2013
Gericht:
Verwaltungsgericht Köln
Spruchkörper:
14. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
14 K 3794/11
ECLI:
ECLI:DE:VGK:2013:1126.14K3794.11.00
 
Nachinstanz:
Oberverwaltungsgericht NRW, 9 A 28/14
Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

Soweit der Kläger die Klage zurückgenommen hat, wird das Verfahren einge- stellt. Im Übrigen wird der Festsetzungsbescheid des beklagten Landes vom 31.05.2011 insoweit aufgehoben, als darin eine Abwasserabgabe von mehr als 77.166,90 € festgesetzt worden ist.

Das beklagte Land trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger zuvor Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
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