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Verwaltungsgericht Köln, 14 K 2677/11

Datum:
21.05.2013
Gericht:
Verwaltungsgericht Köln
Spruchkörper:
14. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
14 K 2677/11
ECLI:
ECLI:DE:VGK:2013:0521.14K2677.11.00
 
Parallelentscheidung(en):
vollständig (14 K 385/11)
Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

Soweit die Beteilgten den Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt erklärt haben, wird das Verfahren eingestellt.

Im Übrigen wird der Bescheid des Beklagten vom 15.04.2011 (Aktenzeichen 0 00 /000000) aufgehoben.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.

Das Urteil ist wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

 
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