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Verwaltungsgericht Köln, 14 K 2194/11.A

Datum:
27.05.2013
Gericht:
Verwaltungsgericht Köln
Spruchkörper:
14. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
14 K 2194/11.A
ECLI:
ECLI:DE:VGK:2013:0527.14K2194.11A.00
 
Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

Das Verfahren wird eingestellt, soweit der Kläger seinen Antrag auf Asylanerkennung zurückgenommen hat.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrags leistet.

 
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