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Verwaltungsgericht Köln, 10 L 1779/13

Datum:
04.12.2013
Gericht:
Verwaltungsgericht Köln
Spruchkörper:
10. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
10 L 1779/13
ECLI:
ECLI:DE:VGK:2013:1204.10L1779.13.00
 
Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:
  • 1. Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird abgelehnt.

  • 2. Der Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes wird abgelehnt.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.

  • 3 Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 2.500,00 Euro festgesetzt.

 
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