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Verwaltungsgericht Köln, 10 L 1729/13

Datum:
13.12.2013
Gericht:
Verwaltungsgericht Köln
Spruchkörper:
10. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
10 L 1729/13
ECLI:
ECLI:DE:VGK:2013:1213.10L1729.13.00
 
Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

1. Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird abgelehnt.

2. Der Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes wird abgelehnt.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens.

3. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 47,75 Euro festgesetzt.

 
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