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Verwaltungsgericht Köln, 10 L 1257/13

Datum:
03.09.2013
Gericht:
Verwaltungsgericht Köln
Spruchkörper:
10. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
10 L 1257/13
ECLI:
ECLI:DE:VGK:2013:0903.10L1257.13.00
 
Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

1. Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird abgelehnt,

2.Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens.

3. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 2.500,00 Euro festgesetzt.

  • Der Antrag auf Erlass der einstweiligen Anordnung wird abgelehnt.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens.

  • 3 Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 2.500,00 Euro festgesetzt.

 
123456789101112
 

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