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Verwaltungsgericht Köln, 10 K 6782/11

Datum:
20.03.2013
Gericht:
Verwaltungsgericht Köln
Spruchkörper:
10. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
10 K 6782/11
ECLI:
ECLI:DE:VGK:2013:0320.10K6782.11.00
 
Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

Die Beklagte wird unter Aufhebung ihres Bescheides vom 31. August 2011 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 14. November 2011 verpflichtet, der Klägerin einen Staatsangehörigkeitsausweis auszustellen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
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