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Verwaltungsgericht Köln, 7 K 4315/09

Datum:
28.02.2012
Gericht:
Verwaltungsgericht Köln
Spruchkörper:
7. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
7 K 4315/09
ECLI:
ECLI:DE:VGK:2012:0228.7K4315.09.00
 
Schlagworte:
Klagebefugnis Unterlagenschutz Zulassung
Normen:
AMG § 24a; AMG § 24b; VwGO § 42 Abs. 2
Leitsätze:

Nach Abtretung der Zulassung stehen dem Erstantragsteller keine Rechte aus Unterla-genschutz nach §§ 24 a/b AMG zu. Einer entsprechenden Klage fehlt die Klagebefugnis (Anschluss an Beschluss vom 08.07.2011 - 7 L 418/11 -; OVG NRW, Beschluss vom 05.10.2011 - 13 B 881/11 -). Auch eine auf die Feststellung der Rechtswidrigkeit der dem Dritten erteilten Zulassung gerichtete Klage ist unzulässig.

 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.

Das Urteil ist wegen der Kosten gegen Leistung einer Sicherheit in Höhe von 110 % des Vollstreckungsbetrages vorläufig vollstreckbar.

 
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