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Verwaltungsgericht Köln, 7 K 2211/10

Datum:
31.07.2012
Gericht:
Verwaltungsgericht Köln
Spruchkörper:
7. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
7 K 2211/10
ECLI:
ECLI:DE:VGK:2012:0731.7K2211.10.00
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des Vollstreckungsbetrages abwenden, wenn nicht zuvor die Beklagte Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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