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Verwaltungsgericht Köln, 33 K 5998/11.PVB

Datum:
05.03.2012
Gericht:
Verwaltungsgericht Köln
Spruchkörper:
Fachkammer für Bundespersonalvertretungssachen
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
33 K 5998/11.PVB
ECLI:
ECLI:DE:VGK:2012:0305.33K5998.11PVB.00
 
Nachinstanz:
Oberverwaltungsgericht NRW, 6 PB 35.13
Normen:
BPersVG § 75 Abs 1 Nr 1
Leitsätze:

Erfolgloser Antrag auf Rückgängigmachung

- einer nicht mitbestimmten Eingruppierung in Entgeltgruppe 12 TVöD (Erledigung, nachdem der Beschäftigte im Wege einer Änderungskündigung in Entgeltgruppe 11 TVöD eingruppiert wurde)

- einer nicht mitbestimmten Einstellung, nachdem das diesbezügliche Mitbestimmungsverfahren abgebrochen und ein solches neu für eine Einstellung unter Eingruppierung in Entgeltgruppe 11 TVöD eingeleitet worden war

 
Tenor:

Der Antrag wird abgelehnt.

 
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