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Verwaltungsgericht Köln, 2 K 4268/11

Datum:
27.11.2012
Gericht:
Verwaltungsgericht Köln
Spruchkörper:
2. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
2 K 4268/11
ECLI:
ECLI:DE:VGK:2012:1127.2K4268.11.00
 
Tenor:

Die Beklagte wird unter Aufhebung ihres Bescheids vom 16.05.2011 (Az. 00/000/0000/0000) verpflichtet, der Klägerin auf den Antrag vom 14.04.2011 die Baugenehmigung für die Errichtung einer beleuchteten Mega-Light-Wandanlage für wechselnden Plakatanschlag auf dem Grundstück T.------ring 00 in Köln zu erteilen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar.

Die Vollstreckungsschuldnerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Vollstreckungsgläubigerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
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