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Verwaltungsgericht Köln, 24 K 5270/09

Datum:
17.07.2012
Gericht:
Verwaltungsgericht Köln
Spruchkörper:
24. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
24 K 5270/09
ECLI:
ECLI:DE:VGK:2012:0717.24K5270.09.00
 
Tenor:

Soweit die Beteiligten den Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt erklärt haben und die Klage zurückgenommen worden ist, wird das Verfahren eingestellt.

Der Zweitwohnungssteuerbescheid der Beklagten vom 16. Juli 2009 in der Gestalt des Änderungsbescheids vom 21. September 2011 wird insoweit aufgehoben, als hierin Zweitwohnungssteuer von mehr als 463,00 Euro fest-gesetzt wurde.

Die Kosten des Verfahrens tragen der Kläger zu 5/7 und die Beklagte zu 2/7.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der jeweilige Vollstreckungsschuldner darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung des jeweils beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht der jeweilige Vollstreckungsgläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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