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Verwaltungsgericht Köln, 23 M 52/12

Datum:
28.11.2012
Gericht:
Verwaltungsgericht Köln
Spruchkörper:
23. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
23 M 52/12
ECLI:
ECLI:DE:VGK:2012:1128.23M52.12.00
 
Tenor:

Der Vollstreckungsschuldnerin wird ein Zwangsgeld in Höhe von 10.000,- EUR für den Fall angedroht, dass sie nicht bis zum Ablauf des 03. Dezember 2012 dem Vollstreckungsgläubiger entsprechend dem Tenor im rechtskräftigen Urteil vom 16. Februar 2011 im Verfahren 23 K 7427/08 einen bauplanungsrechtlichen Bauvorbescheid für die Nutzung der im Vorbescheidsantrag bezeichneten Flächen im F. -D. (Gemarkung I. , Flur 00, Flurstück 000) als Apotheke erteilt.

Die Vollstreckungsschuldnerin trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der Kosten des Erörterungstermins vom heutigen Tag.

 
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