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Verwaltungsgericht Köln, 20 K 6463/11

Datum:
17.12.2012
Gericht:
Verwaltungsgericht Köln
Spruchkörper:
20. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
20 K 6463/11
ECLI:
ECLI:DE:VGK:2012:1217.20K6463.11.00
 
Tenor:

Soweit die Beteiligten das Verfahren übereinstimmend in der Hauptsache für erledigt erklärt haben, wird das Verfahren eingestellt.

Der Bescheid vom 24.10.2011 in der Fassung der Änderung vom 17.12.2012 wird insoweit aufgehoben, als darin Verwaltungsgebühren in Höhe von 20,00 EUR erhoben werden.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens tragen die Klägerin zu 1/6 und die Beklagte zu 5/6.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der jeweilige Vollstreckungsschuldner darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110% des insgesamt vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der jeweilige Vollstreckungsgläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
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