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Verwaltungsgericht Köln, 20 K 5570/10

Datum:
29.09.2012
Gericht:
Verwaltungsgericht Köln
Spruchkörper:
20. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
20 K 5570/10
ECLI:
ECLI:DE:VGK:2012:0929.20K5570.10.00
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger

Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger wird nachgelassen, die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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