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Verwaltungsgericht Köln, 20 K 4347/10

Datum:
12.01.2012
Gericht:
Verwaltungsgericht Köln
Spruchkörper:
20. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
20 K 4347/10
ECLI:
ECLI:DE:VGK:2012:0112.20K4347.10.00
 
Tenor:

Soweit die Kläger zu 2. - 4. die Klage zurückgenommen haben, wird das Ver-

fahren eingestellt.

Die Klage des Klägers zu 1. wird abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens tragen die Kläger.

Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Den Klägern wird nachgelassen, die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des jeweils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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