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Verwaltungsgericht Köln, 20 K 2270/11

Datum:
29.03.2012
Gericht:
Verwaltungsgericht Köln
Spruchkörper:
20. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
20 K 2270/11
ECLI:
ECLI:DE:VGK:2012:0329.20K2270.11.00
 
Nachinstanz:
Oberverwaltungsgericht NRW, 5 A 1092/12
Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

Die Verfügung des Beklagten vom 14.03.2011 wird aufgehoben. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens werden gegeneinander aufgehoben.                           

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der jeweilige Vollstreckungsschuldner darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der jeweilige Vollstreckungsgläubiger zuvor Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
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