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Verwaltungsgericht Köln, 19 L 251/12

Datum:
29.03.2012
Gericht:
Verwaltungsgericht Köln
Spruchkörper:
19. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
19 L 251/12
ECLI:
ECLI:DE:VGK:2012:0329.19L251.12.00
 
Tenor:

1. Dem Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung aufgegeben, der Antragstellerin die weitere Teilnahme am Einstellungsverfahren in den gehobenen Polizeivollzugsdienst des Landes Nordrhein-Westfalen zu ermöglichen und sie nicht wegen der an ihrem rechten Unterarm befindlichen Tätowierung auszuschließen.

2. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 5.000,- Euro festgesetzt.

 
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