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Verwaltungsgericht Köln, 19 L 1856/11

Datum:
03.02.2012
Gericht:
Verwaltungsgericht Köln
Spruchkörper:
19. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
19 L 1856/11
ECLI:
ECLI:DE:VGK:2012:0203.19L1856.11.00
 
Normen:
BeamtStG § 39 S 1
Leitsätze:

Einzelfall eines erfolglosen Aussetzungsantrags gegen das mit der Anordnung der sofortigen Vollziehung versehene Verbot der Führung der Dienstgeschäfte bei möglicher Zugehörigkeit des Antragstellers zur rechten Szene

- offene Erfolgsaussichten

- zur allgemeinen Interessenabwägung (Vorrang des öffentlichen Interesses wegen der Gefahr eines negativen Bildes der Polizei in der Öffentlichkeit und Negativbeeinflussung)

 
Tenor:

1. Der Antrag wird abgelehnt.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsteller.

2. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 2.500,00 Euro festgesetzt.

 
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