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Verwaltungsgericht Köln, 19 L 1731/11

Datum:
28.06.2012
Gericht:
Verwaltungsgericht Köln
Spruchkörper:
19. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
19 L 1731/11
ECLI:
ECLI:DE:VGK:2012:0628.19L1731.11.00
 
Tenor:

1. Der Antrag wird abgelehnt.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens. Etwaige außergerichtliche

Kosten des Beigeladenen sind nicht erstattungsfähig.

¬¬

2. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 2.500,00 Euro festgesetzt.

 
 

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