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Verwaltungsgericht Köln, 19 L 1174/12

Datum:
14.11.2012
Gericht:
Verwaltungsgericht Köln
Spruchkörper:
19. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
19 L 1174/12
ECLI:
ECLI:DE:VGK:2012:1114.19L1174.12.00
 
Tenor:

1. Der Antrag wird abgelehnt.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der

außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen, die nicht erstattungsfähig

sind.

2. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 14.260,71 Euro festgesetzt.

 
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